Zum Zusammenhang von Ängstlichkeit und der Aufmerksamkeitsleistung unter Wirkung von gepulsten Hochfrequenz-Magnetfelder


Diplomarbeit von Müller Norbert

Betreuer: A.o. Univ.-Prof. Dr. Michael Trimmel

Institut für Umwelthygiene der Universität Wien, Univ.-Doz. am Institut für Psychologie der Universität Wien


Beurteilung der von Müller Norbert
(Matrikelnummer: 9405636) vorgelegten Diplomarbeit

„Zum Zusammenhang von Ängstlichkeit und der Aufmerksamkeitsleistung unter Wirkung von gepulsten Hochfrequenz-Magnetfelder“

Der Kandidat Müller Norbert legt eine Diplomarbeit vor, welche von ihm so beschrieben wird: „In dieser Untersuchung wurde überprüft, ob sich gepulste hochfrequente Magnetfelder und Ängstlichkeit auf die Leistungen, in unterschiedlichen Aufmerksamkeitsaspekten auswirken. Die 100 weiblichen und 100 männlichen Versuchspersonen wurden so aufgeteilt, dass sich 50 weibliche und 50 männliche Probanden jeweils in Versuchsbedingung A und B befanden. In der Versuchsbedingung waren die Probanden über einen Kopfhörer, den alle Versuchspersonen während der Testdurchführung aufsetzen mussten, einem elektromagnetischen Feld ausgesetzt. In der Kontrollbedingung war dieses elektromagnetische Feld, auf ein Minimum reduziert. Da diese Studie als Doppelblindstudie durchgeführt wurde, war der Testleiter nicht darüber informiert, bei welcher der beiden Bedingungen es sich um die Versuchs- bzw. Kontrollbedingung handelte, Die Ängstlichkeit wurde anhand des STAI-Fragebogens berechnet. Die Aufmerksamkeits-leistungen wurden mittels des computerunterstützten Aufmerksamkeitstest von Dr. Trimmel erhoben. Die Ergebnisse ergaben im Bezug auf Ängstlichkeit nur in einzelnen Aufmerksamkeitsbereichen Unterschiede, die in folgende Richtung deuten. Ängstliche Personen zeigen in der Vigilanz durchschnittlich langsamere Reaktionen, als nicht ängstliche Personen. Wechselwirkungen zwischen Ängstlichkeit und den beiden Bedingungen konnten in dieser Untersuchung nicht festgestellt werden. Die deutlichsten Unterschiede zeigten sich zwischen den beiden Versuchsbedingungen. Die Ergebnisse deuten einheitlich in die Richtung, dass Versuchsbedingung B einen positiven Effekt, im Vergleich zu Versuchsbedingung A, auf die Aufmerksamkeitsleistungen, ausübte.