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1. Konsumentenschutz, Gesamtheit
der Rechtsvorschriften, die d. Verbraucher vor
Benachteiligung im
Wirtschaftsleben schützen.
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3.
Für
so genannte "Verbraucherverträge",
das heißt Rechtsgeschäfte
zwischen Unternehmern und Verbrauchern, gilt
das
Konsumentenschutzgesetz 1979; es sieht
unter anderem
besondere Bestimmungen für Haustür- und
Abzahlungsgeschäfte, Vorauszahlungskäufe und Verträge über
wiederkehrende Leistungen vor und enthält einen Katalog von unzulässigen
Vertragsbestandteilen.
(aus:
www.aeiou.at/ )
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2. Der
Konsumentenschutz umfasst Bestimmungen, die
der Gesundheit (zum Beispiel
Nahrungsmittelkontrollen), der Sicherheit (zum
Beispiel Produkthaftpflicht), der Information (zum
Beispiel Preiskennzeichnungspflicht) und dem Schutz des
Konsumenten in bestimmten Rechtsgeschäften des
täglichen Lebens dienen.
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print-Unterlage
ferner
:
"Sie
haben Recht" (hg.BMSG)
- wird
ausgeteilt als Kursliteratur
. Welche
Grundaussagen sind
in dem Artikel von
Univ.Prof.
Kollmann (S.3)
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A.: Projektvorschlag
"Handy" - dazu :
als Einstieg :
http://tkp-telekom.mobile.msn.at/news_9006.html - weitere ?????
etwa aus "Unterr.Wirtsch. H. 3/2000 S. 23ff
B: Kinder als Ziel der
Werbung :
www.museumonline.at/werbespot/recherch/konsum.htm
www.kinderanwaltschaft.at/all_rights/i_kons.htm << verkürzen & nachsehen
! ! !
C: Konsumentenschutz
Wohnen
www.akwien.or.at/wohn.html
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