Unsere Lebenserwartung steigt zum Glück stetig.
Warum wird dann nicht auch das Pensions-Antrittsalter dynamisch erhöht? Etwa auf 80 Jahre.
Eine Analyse von Univ. Prof. Erich Streissler
Arbeitsauftrag : stelle die schon mit Nummern versehenen Grundgedanken dieses Beitrags zusammen !
1.
Soeben ist eine wirtschaftswissenschaftliche Expertise erschienen, die bemängelt, dass Österreich im Jahre 2001 mit der gewaltigen Summe von 5,5 Prozent des Sozialprodukts - das waren damals über 150 Milliarden Schilling - die öffentlichen Pensionen, wie schon seit langer Zeit davor, übermäßig subventionierte
Im Land der weltweit höchsten öffentlichen Pensionen, die allen "gutmenschlichen" Österreichern freilich immer noch viel zu gering erscheinen, kann solch ein anklagender Artikel natürlich nicht publiziert worden sein. Er stammt auch von einer - in den Augen der Österreicher - "irrelevanten" Institution wie dem Internationalen Währungsfonds, welcher schlicht und einfach sagt: "Austria has an expensive public pension system".
Österreichs
bedeutendster Experte für Pensionsfragen, Robert Holzmann, konnte natürlich
auch nie beamteter Professor in Österreich werden. Er war gezwungen, im Ausland
- als bester Bewerber unter etwa dreißig - Weltbankdirektor zu werden. Und wofür?
Natürlich für die Fragen öffentlicher Pensionen im Weltvergleich.
Alljährlich steigt die Lebenserwartung der Österreicher um etwa 0,2 Jahre.
Gegenwärtig geht man in unserem Land im Durchschnitt bereits mit völlig
unhaltbaren 57,6 Jahren in Pension. "Im Durchschnitt" heißt natürlich
(wenn man nicht z. B. Postler war, wo man am Beginn des Jahres 2002 mit
durchschnittlich 50,8 Jahren in Pension ging), dass ein guter Teil noch viel früher
in Pension geht. "Unseren Alten ein sonniger Lebensabend", war einst
ein sozialistischer Werbespruch. Heute völlig veraltet! "Unseren Mitbürgern
im besten Alter ein sonniger, arbeitsfreier Frühnachmittag des Lebens", müsste
es aktuell heißen.
2.
Die heute in ihre Pension eintretenden Endfünfziger dürfen eine Lebensdauer von 90 Jahren (für Frauen) bzw. 86 (für Männer) erwarten. Derzeit ist die Lebenserwartung für die vordem 60-Jährigen bereits 84 bzw. fast 80 Jahre. Bei 80 Prozent Pension, auch bezogen auf das Durchschnittseinkommen (nicht, wie noch jetzt, auf das weit höhere Endeinkommen), ergäbe sich bei 30 Pensionsjahren und vielleicht 40 Aktivitätsjahren, selbst bei stationärer Bevölkerung (die wir bei unserer geringen Kinderzahl leider auch schon längst hinter uns gelassen haben), eine Lebenspension von mindestens 50 Prozent des Aktivitätsbezuges - und nicht die knapp 15 Prozent, die wir heute als welthöchste Pensionsleistung berappen.
Bei
den 50,8 Jahren der soeben pensionierten Postler überschreiten die im
Durchschnitt zu erwartenden 40 Pensionsjahre sogar die Aktivitätsjahre, nämlich
ungefähr 35. Wir nähern uns in Österreich also mit Windeseile der absurden
Unmöglichkeit, in welcher jeder Werktätige mehr als sein ganzes Einkommen
aufwenden müsste, nur um die Pensionssüchtigen in ihrem Müßiggang zu
erhalten!
3.
In
einer entwickelten Wirtschaft betragen die Arbeitseinkommen (einschließlich
jener der Selbstständigen) 80 bis 85 Prozent des Volkseinkommens; und die
ohnehin geringen dann noch verbleibenden Kapitaleinkommen lassen sich schon
deswegen nur wenig belasten, weil bei freiem Kapitalverkehr - seit 1990 eine der
vier Grundfreiheiten der EU - Kapital, das man zusätzlich zu belasten versucht,
ins Ausland abwandern würde.
Die
Pensionen der nicht mehr Werktätigen müssen daher (bei unserem sogenannten
Umlageverfahren) aus den Arbeitseinkommen der noch Werktätigen aufgebracht
werden. Und werden sie zeitweise durch zusätzliche Staatsverschuldung
finanziert, so müssen die Pensionen dann sehr bald erst recht doppelt aus den
Einkommen der noch Werktätigen beglichen werden, indem diese dann die laufenden
Pensionen tragen und zusätzlich die Zinsen aus dem über die laufende
Finanzierung hinausgegangenen bisherigen Pensionsübermaß zahlen müssen.
4.
Der Versuch, die vorzeitige Pensionierungsmöglichkeit vor dem vollendeten 65. Lebensjahr für die in naher Zukunft in die Pension Fliehenden zu konservieren, kann nicht als "Sozialpolitik", sondern nur mehr als "Asozialpolitik" bezeichnet werden. Sozialpolitik hieß immer, etwas für die große Mehrheit hilfsbedürftiger Bürger tun. Diese Mehrheit der Bürger aber müsste ganz im Gegenteil im Wege erhöhter Steuern zahlen, damit einige das teure und völlig unzeitgemäße Privileg genießen können: sich vorzeitig zu Lasten der Allgemeinheit in die wohlbezahlte Nichtarbeit zurückzuziehen.
Der Wunsch der Sozialdemokraten, die Anhebung des Durchschnittspensionsalters zu verschieben, bis die Arbeitslosenquote wieder sinkt, ist in der langwierigen Weltrezession, in der wir stehen, nur der Wunsch einer Verschiebung auf den Sankt-Nimmerleinstag. Politisch ist der Wunsch allerdings verständlich: Wurde doch die Sozialdemokratische Partei 2002 mehrheitlich von Pensionisten und Beamten gewählt, nachdem 1999 die Mehrheit der Fach- und Hilfsarbeiter freiheitlich votiert hatte. Die Sozialdemokratie ist daher nur mehr der erste Österreichische Beamten- und Pensionistenverein; der zweite ist der Österreichische Gewerkschaftsbund, welcher erstaunlicherweise mehr als ein Viertel seiner Mitglieder aus dem Pensionistenstand rekrutiert.
5.
Auf Plakaten wirbt der Bürgermeister von Wien, den Regierungsparteien explizit entgegentretend, für mehr "Arbeit/Arbeitsplätze". Wenn er sich nicht "falsches Bewusstsein" vorwerfen lassen will, müsste er konsequenterweise für noch radikalere Pensionskürzungen eintreten als Bundeskanzler und Vizekanzler. Denn schon die Frühpensionierungen der neunziger Jahre führten dazu, dass das gestiegene Volkseinkommen nur mehr wenig den Werktätigen, vielmehr hauptsächlich den erhöhten sozialen Pensionsaufwendungen zufloss.
Jetzt ist die Steuerlast der Pensionsfinanzierung sogar bereits deutlich arbeitsplatzvernichtend: Unternehmer verlagern ihre Arbeitsplätze zunehmend in östlich von uns gelegene Erweiterungsländer; und der Hochschullehrer weiß, dass gerade die höchstqualifizierten Studienabsolventen ihre Arbeit im Ausland aufnehmen, und zwar zumal aus steuerlichen Gründen.
Das gilt aber nicht nur für Akademiker: Ich erinnere mich an die Konversation in einem Salzburger Fremdenverkehrszentrum, in der es nur mehr darum ging, in welcher der beiden Jahreshälften man wegen der niedrigeren Steuern und Sozialbeiträge am besten in der Schweiz arbeiten sollte.
6.
Ein
von Gewerkschaften angekündigter Streik zur Erhaltung bisheriger
Pensionsprivilegien kann - trotz gegenteiliger Beteuerungen - nur ein
politischer Streik sein, mit allen Konsequenzen eines solchen; denn als einen
Arbeitsbedingungen oder -entlohnung betreffenden Streik lässt sich doch ein
Streik zum Ausbau bezahlter Nichtarbeit sicherlich nicht bezeichnen. An die
Risiken eines Streiks für die Streikenden im dritten Weltrezessionsjahr - im
vierten Quartal 2002 ist das österreichische Volkseinkommen gesunken! - wollen
wir lieber gar nicht denken. In gewisser Weise zu begrüßen freilich wäre ein
insgesamt an mehr als drei Tagen stattfindender Streik von öffentlich
Bediensteten. Denn der müsste von Gesetzes wegen zur Entlassung der Streikenden
führen und würde damit viel zur Sanierung der staatlichen Budgets beitragen.
Die wirklich benötigten öffentlich Bediensteten könnten ja vielleicht danach
wieder eingestellt werden, selbstredend jedoch nur mehr zu den niedrigen
Anfangsgehältern, und nicht zu den vielfach überzogenen Endgehältern.
Christlich-sozial
sich gebärdende Arbeitnehmervertreter sollten sich die Worte des gegenwärtigen
Papstes zu Herzen nehmen, der aus gutem Grunde eine bahnbrechende Enzyklika
nicht "Pensionem appetens", sondern "Laborem exercens"
nannte. "Durch Arbeit wird der Mensch mehr Mensch", führte er aus.
Wenn Arbeit den Menschen zu mehr Mensch macht, ließe sich im Umkehrschluss
folgern, dass frühzeitige bezahlte Nichtarbeit den Menschen entmenscht.
Zumindest macht sie ihn zum müßiggängerischen Luxusgeschöpf.
7.
Die
österreichische Bundesverfassung sieht in Art. 147, Abs. 6, für den wohl
anstrengendsten nichtmanuellen Beruf, den es in Österreich gibt, als
Pensionierungszeitpunkt den 31. Dezember nach Vollendung des 70. Lebensjahres
vor, im Schnitt also ein Pensionierungsalter von 70,5 Jahren. Dieses
Pensionsalter allgemein zu machen, entspräche einer historischen Interpretation
der Bundesverfassung. Die Einführung dieses Verfassungsparagrafen liegt
freilich schon viele Jahrzehnte zurück. Inzwischen ist die Lebenserwartung um
mindestens zehn Jahre gestiegen. Einer modernisierten Auffassung der
Bundesverfassung entspräche es somit, ein gesetzliches Pensionsalter von heute
80 Jahren anzustreben. Das, und nur das, wäre voll zeitgemäß. Ein
durchschnittliches Pensionsantrittsalter von 65 Jahren reicht nicht mehr aus, um
den Steuerzuschuss zur Pensionsfinanzierung auf null zurückzuführen. 70 Jahre
als anzustrebendes Durchschnittsalter des Pensionsantritts - wie bei jedem
Durchschnitt für viele also später - könnte gerade noch ausreichend sein.
Immerhin würden bei 70 Jahren als Durchschnittspensionierungsalter noch fast 20
Pensionsjahre zu erwarten sein.
Der Erhöhung der Sozialpensionslast wurde in den vergangenen Jahrzehnten die Erfüllung anderer, mindestens ebenso wichtiger sozialer Bedarfe geopfert. Die öffentlichen Gesundheitsausgaben müssen im Zuge des Alterungsprozesses der Gesellschaft notwendig steigen, weil im Schnitt die Bettlägrigkeit in Pflegeheimen am Ende des Lebens zunimmt und gerade die Kosten der Bettlägrigkeit den Löwenanteil der "Gesundheitsvorsorge" ausmachen.
Jeder Autofahrer muss für Pensionsreduktionen sein; denn der Anteil der Ausgaben für den öffentlichen Straßenbau am Sozialprodukt musste in den letzten zwei Jahrzehnten halbiert werden.
Die
zukunftsweisenden Ausgaben für Wissenschaft und Forschung hinken in Österreich
gegenüber unseren Konkurrenzländern trotz aller Bemühungen nach.
Hoffnungsvollste junge Wissenschaftler sind gezwungen, nach Nordamerika zu
gehen. Österreich, das Land mit der weltweit höchsten öffentlichen
Pensionslast, verliert somit im Interesse einiger Frühpensionssüchtiger an
internationaler Konkurrenzfähigkeit. Wenn es so weiter geht, wird Österreichs
Wirtschaftsleistung relativ abnehmen; und dann wären nicht einmal mehr weit
geringere Pensionen als heute gesichert. Nochmals: Österreich trägt der Welt höchste
Sozialpensionslast!
8.
Dass man in Österreich spätestens in der zweiten Hälfte der fünfzig in Pension gehen müsse, weil man um diese Zeit seinen "Arbeitsplatz" verliere, ist eine der beliebtesten Lebenslügen der Österreicher. In einem wirtschaftlichen Führungsland, das wir dank unserer Unternehmer- und Facharbeiterleistungen heute noch sind, muss man wegen des raschen wirtschaftlichen Wandels selbstverständlich entweder etwa alle 15 Jahre den Beruf wechseln oder alle 15 Jahre im gleichen Beruf völlig umgelernt haben. Nur solche Dynamik sichert den Wirtschaftsstandort.
Gerade die Österreicher bleiben heute ebenso kurz in ein und derselben Arbeitsposition wie die Amerikaner, nämlich durchschnittlich nur zwei Jahre. Sie tun dies mit größter Selbstverständlichkeit, vornehmlich aber in der Jugend. Im mittleren Alter - um die fünfzig also - wollen die Österreicher eine solche notwendige Flexibilität nicht mehr wahrhaben. Im Lebenszyklus ist es aber erforderlich, nach einer Angestelltentätigkeit in eine freiberufliche Tätigkeit oder in die bezahlten Pflegedienste oder in Verkaufspositionen und dergleichen zu wechseln, die dem höheren Alter besser angemessen sind. Dass die Bezahlung in solchen Tätigkeiten geringer sein wird als in den bestbezahlten Positionen davor, ist nur selbstverständlich. Dass der Mensch je nach Tätigkeit den Höhepunkt seiner Verdienstfähigkeit zwischen etwa 40 und 55 Jahren erreicht, ist allgemein gültig und mehr als bekannt. Es ist nur die Schuld einer trotz abnehmender Leistungsfähigkeit mit dem Alter progressiv steigenden Entlohnung oder ein Effekt eines nur die letzten Berufsjahre wertenden Pensionssystems, wenn viele Arten der Arbeit in späteren Lebensjahren weder für den Arbeitenden noch für den ihn Beschäftigenden lohnend erscheinen. Das ist zu ändern, nicht hingegen ist die Flucht in die Frühpension als Regelfall zu statuieren.
9.
Wenn man individuelle Gerechtigkeit von einem Pensionssystem verlangt, müsste man sich für ein Kapitaldeckungsverfahren mit großer Wahlmöglichkeit, wie etwa das chilenische Pensionssystem, entscheiden. Ganz abgesehen davon, dass eine Umstellung vom bisherigen österreichischen zu einem solchen System heute bereits so gut wie unfinanzierbar teuer geworden ist, hätte ein solches System mit maßgeschneiderter individueller Wahlfreiheit noch einen entscheidenden Haken: Das chilenische System zeitigt Verwaltungskosten von 30 Prozent, ist also extrem teuer gegenüber dem unsrigen, das mit Verwaltungskosten von etwa nur zwei bis drei Prozent auskommt.
Man könne es bei den Pensionen nicht allen recht machen, betonte sehr weise Frau Bundesminister Gehrer. Vielleicht ließe sich pointierter formulieren: Man kann es dabei vielmehr überhaupt fast niemandem recht machen; und Einzelfälle passen nie in das soziale Pensionssystem: etwa die bereits mit 40 Jahren an Krebs Verstorbene und ebenso wenig der berühmte Wissenschaftler, der nur deswegen bereits mit 112 Jahren verstarb, weil er sich beim Aufstehen für eine Dame im Bus mit 108 Jahren den Oberschenkel brach.
Eben
um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, müssen bei einem sozialen
Pensionssystem alle über einen Kamm geschoren werden - oder vielleicht, um im
Bild zu bleiben, über nur einige wenige Kämme. Natürlich rebellieren dann
immer diejenigen, bei denen gerade die Reform beginnt. Deswegen jedoch nicht zu
beginnen, hieße aber in Konsequenz, nie zu beginnen. Und so ungerecht, wie oft
behauptet, sind selbst radikale Kürzungen bisher erwarteter Pensionen nicht.
Den nunmehrigen Kürzungen steht nämlich nur eine Erwartungshaltung gegenüber,
die erst in allerjüngster Zeit entstanden ist. Anders ausgedrückt: Es wird nur
das genommen, was erst seit kurzem zusätzlich erhofft wurde. Man fühlt sich
bei den Aufschreien über Ungerechtigkeiten an die Geschichte vom Grafen Bobby
erinnert, der angesichts einer ihm zu nackt erscheinenden Statue meinte, man hätte
sie etwas verhüllen sollen, "bis die Kinder groß sind". Bezüglich
solcher erwünschter Verhüllungen müsste man bei unserer kaum mehr
nachwachsenden Kinderschar freilich eher formulieren, "bis die Zahl der
Pensionisten noch weit größer geworden ist". Aber das hieße ja nur, wie
bislang üblich, alles auf den Sankt-Nimmerleinstag verschieben und sehenden
Auges in noch stärkere Steuererhöhungen hineinschlittern (gottlob verbietet
die EU die bisher so opportune Staatsdefizitwirtschaft.)
10.
Eine große Ungerechtigkeit bleibt freilich bestehen: Warum sollen nicht diejenigen, die vor kurzem bereits in die Frühpension geflohen sind, auch kräftig zur Kasse gebeten werden? Hier ist Präsident Leitl von Wirtschaftskammer und Wirtschaftsbund zuzustimmen, dass Pensionisten von den Sanierungsbemühungen des öffentlichen Pensionswesens keineswegs voll auszunehmen seien. Kürzungen bereits zugesprochener Pensionen hat der Verfassungsgerichtshof bisher freilich nicht zugelassen, wohl unter der merkwürdigen Vorstellung, dass Sozialleistungen eigentumsähnliche Ansprüche vorstellten. Aber umgekehrt hat der Verfassungsgerichtshof noch nie eine wohlformulierte Steuer für verfassungswidrig erklärt. Daher wäre eine mit dem Alter abnehmende Frühpensionistensteuer höchst empfehlenswert, eine solche, die vielleicht mit dem 70. oder 75. Lebensjahr endete.
Durchaus
interessant ist auch der Vorschlag von Sozialdemokraten, dass besser verdienende
Beamte einen Sonderbeitrag von zehn Prozent ihres Einkommens zur
Pensionssicherung leisten sollten. (Ich sage das vom gesamtwirtschaftlichen
Standpunkt aus, denn mich persönlich würde dieser Vorschlag schwer belasten;
aber individuelle Nachteile dürfen bei wissenschaftlicher Analyse nicht zählen.)
Würde solch ein Vorschlag durch opportunes Fehlen einiger Abgeordneter der
Regierungsparteien Gesetz, so hätte das zumindest die Folge, dass der Anteil
sozialistischer Wähler unter der höheren Beamtenschaft stark zurückginge.
Auch eine Volksabstimmung über Pensionsfragen ist sicherlich im Prinzip nicht
abzulehnen. Nur müsste der Abstimmungsinhalt auch realitätsnah formuliert
werden, etwa so:
"Sind
Sie dafür, dass alle österreichischen Werktätigen laufend höher
einkommensbesteuert werden und dass auch all jene Österreicher, die ihre Tätigkeit
ins Ausland verlagern, weiter verpflichtet werden, das österreichische
Pensionssystem mit zu finanzieren, damit jeder Österreicher das Recht erhält,
bereits in mittlerem Lebensalter eine international gesehen besonders hohe
Pension für eine mit der Lebenserwartung steigende Anzahl von Jahren in
Nichtarbeit zu genießen?"
aus : Die Presse v. 3.5.2003 >>> Dort auch : Bemerkung zur Pensionsdebatte von Alexander Van der Bellen