P o r t f o l i o a r b e i t  aus GWK  von  Johanna Aigner, 7A am GRG Wien 1, im WS 2002

Die Pensionsreformen in Österreich

+ Allgemeines über die Pensions- und Sozialversicherung

Neben der Unfall- und der Krankenversicherung, ist die Pensionsversicherung der dritte Zweig der österreichischen Sozialversicherung. Die Pensionsversicherungs- anstalt ist in Österreich der größte Sozialversicherungsträger, hat mit 4,330.000 Versicherten und Pensionisten und der Verwaltung eines Budgets von 20 Milliarden Euro nach dem Bundesbudget das größte Budgetvolumen Österreichs. Die Sozialversicherung beruht auf Rechtsgrundlagen und Gesetzen, darunter das wichtigste das ASVG (= Allgemeines Sozial Versicherungs Gesetz). Die Finanzierung der Pensionsleistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung erfolgt in Form des Umlageverfahrens, auch Generationenvertrag genannt. Dies bedeutet, dass die ausgezahlten Pensionen großteils durch die Beitragszahlungen der Erwerbstätigen finanziert werden. Rund 80 Prozent der Pensionsleistungen werden derzeit durch die Beitragsleistungen abgedeckt. Der Rest wird über den Bundesbeitrag aus allgemeinen Steuergeldern aufgebracht.

 

Unser Pensionssystem basiert im Wesentlichen auf drei Säulen:

►Rentenversicherung/            1. Säule

►Gesundheitsvorsorge/            2. Säule

►Rehabilitation/                   3. Säule

 

Die angemessene materielle Absicherung nach dem Erwerbsleben ist eine grundlegende Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben im Alter. In Österreich ist diese auf hohem Niveau durch die gesetzliche Pensionsversicherung garantiert. Bei einem Einkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage kann jeder Versicherte nach einem vollen Arbeitsleben (ca. 35 - 40 Jahre) mit Nettoersatzraten von bis zu 87 % rechnen.
(Die Nettoersatzrate bezeichnet das Verhältnis der ersten Nettopension zum letzten Nettoeinkommen vor der Pensionierung.)

 

Allgemeine Informationen über die Pensionsversicherung + Ausgaben

 

Wer ist wo versichert?

Rund 3,1 Millionen Personen sind in der gesetzlichen Pensionsversicherung versichert.
Nicht in der gesetzlichen Pensionsversicherung pflichtversichert sind die Beamten. Sie erhalten von ihrem Dienstgeber eigene Ruhestandsleistungen, müssen aber ebenfalls bereits während des Erwerbslebens einen entsprechenden (Pensions)Beitrag leisten.
Die Pensionsversicherung ist grundsätzlich nach Berufsgruppen gegliedert: Demgemäß bestehen für Arbeiter, für Angestellte, für Dienstnehmer in knappschaftlichen Betrieben, für Eisenbahner, für Gewerbetreibende, für Bauern, für freiberuflich selbständig Erwerbstätige und für Notare jeweils eigene Versicherungsträger.

 

 

Was leistet die gesetzliche Pensionsversicherung?

Wesentliche Aufgabe ist natürlich die Berechnung und Auszahlung der Pensionen. Die Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung administrieren aber auch die Auszahlung der Ausgleichszulagen, führen die Krankenversicherungsbeiträge der Pensionisten ab, und treffen Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation.

Leistungen der gesetzlichen Pensionsversicherung in Zahlen (1998):

1998 wurden von der Pensionsversicherung Leistungen in der Höhe von 20,52 Mrd. EURO (282,3 Mrd. ATS) erbracht. 

Davon entfielen auf: ____________________________________________________________

Art

EURO.

ATS

Alterspensionen

11,45 Mrd.

157,5 Mrd.

Pensionen der geminderten Arbeits-fähigkeit; dauernden Erwerbsunfähigkeit

3,44 Mrd.

47,4 Mrd

Hinterbliebenenpensionen

3,07 Mrd.

42,2 Mrd

Ausgleichszulagen

800 Mio.

11,0 Mrd

Beitrag zur Krankenversicherung der Pensionisten

770 Mio.

10,6 Mrd

Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation

290 Mio.

4,0 Mrd

sonstige Leistungen

150 Mio.

2,0 Mrd

Abfertigungen, Abfindungen

14,53 Mio.

200 Mio.

 

Nur 1,9 % der Gesamteinnahmen entfielen auf Verwaltungs- und

Verrechnungsaufwendungen. Im Jänner 2000 bezahlte die Pensionsversicherung folgendes aus:   

Art

Anzahl

Alterspensionen

1.034.994

Invalidität-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbs-unfähigkeitspensionen

377.258

Hinterbliebenenpensionen

529.507

________________________________________________________________________________ 

Wie hoch ist die durchschnittliche Pension?
Die Höhe der Pensionen errechnet sich grundsätzlich auf Grund der Höhe der Bemessungsgrundlage (das ist das durchschnittliche beitragspflichtige Erwerbseinkommen der besten 15 Jahre) und der Anzahl der Versicherungsmonate, die im Laufe des Erwerbslebens erworben wurden.
Die Tabelle zeigt die Höhe der monatlichen Durchschnittspensionen in Schilling
(Jänner 2000):

 

Art

EURO
ATS

Alterpension

953,10
13.115,--

Arbeiter

801,22
11.025,--

Angestellte

1.175,63
16.177,--

Bergarbeiter

1.397,06
19.224,--

Selbständige - Gewerbetreibende

998,38
13.738,--

Selbständige - Bauern

598,17
8.231,--

Invaliditäts-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitspensionen

744,46
10.244,--

 

Die durchschnittliche Alterspension (Stand Dezember 1999) betrug bei

 

 

EURO
ATS

Männer

1.122,--
15.439,--

Frauen

656,24
9.030,--

 

Dieser wesentliche Unterschied geht einerseits auf die niedrigeren Löhne und Gehälter der Frauen sowie andererseits auf Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit zurück. Als Maßnahme zur Dämpfung dieser Auswirkungen wurden mit der Pensionsreform 1993 die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung deutlich verbessert.

Generationenvertrag und Umlageverfahren

Dem starken Bedürfnis nach Sicherheit und dem in Österreich bestehenden breiten Konsens, diese Sicherheit auf gesamtgesellschaftlicher Basis zu garantieren, wird in unserem Pensionssystem durch das Umlageverfahren entsprochen. Dadurch wird ein angemessener Anteil am Volkseinkommen für die nicht mehr erwerbstätige Bevölkerung reserviert. Einerseits werden die Beiträge zur Abdeckung der laufenden Pensionen herangezogen, andererseits entsteht dadurch aber auch gleichzeitig - bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen - ein Anspruch auf die eigene Absicherung im Alter. Dieses umfassende Sicherungssystem basiert auf dem Äquivalenzprinzip, d.h. es besteht grundsätzlich ein enger Zusammenhang zwischen Beiträgen und Leistungen. Dieser Zusammenhang wurde allerdings durch den Einfluss sozialer Überlegungen gelockert. Es besteht daher eine ausgewogene Kombination aus Versicherungs- und Solidaritätsprinzip, was nicht nur ein hohes Ausmaß an Sicherheit garantiert, sondern auch eine wichtige soziale Funktion hat.
Dementsprechend erfolgt auch die Finanzierung der Pensionsversicherung zu mehr als 75 % durch Beiträge der Versicherten und ihrer Dienstgeber und zu knapp 25% durch Beiträge des Bundes.


Fazit:

Das Problem des bestehenden Pensionssystems ist, dass die tragende Bevölkerungsschischicht – Generation um die 60er Jahre jetzt zwar noch ihre Beiträge einzahlt, durch die Bestimmungen der Altersbeschränkung aber bald in Pension geht, und somit die nächste Generation an die Reihe kommt, die „Ältere“ zu erhalten. Die eigentliche Schwierigkeit liegt darin, dass die jüngere Schicht prozentual gesehen weit weniger Anteil an der jetzt - aber vor allem zukünftig – arbeitenden Bevölkerung hat, als notwendig, um das bisher gebräuchliche Generationsumlagemodell des bestehenden Pensionssystems zu tragen.

Zwar wurde diese Entwicklung bereits erkannt, doch eine allgemein anerkannte Lösung ist bis jetzt noch nicht gefunden worden. Anzumerken ist jedoch, dass die Lösung der Pensionsfrage auf alle Fälle Kompromisse bedarf, welche auch mit einschließen, dass die Bevölkerung mögliche, wenn nicht sogar wahrscheinliche, Änderungen ihrer jetzigen, sichtlich komfortablen Situation, in Kauf nimmt um ein riesige Verschuldung und ein bodenloses Budgetloch abzuwenden.  

Kommentare, Lösungsvorschläge und Untersuchungen der möglichen Reformen  

Auszug aus „Pensionsreformen – Nachhaltiger Sozialumbau am Beispiel Österreichs“, Christopher Prinz, Bernd Marin

Zsf:....Pensionsreformen sind politisch so „heiß“ und schwierig, weil es bei hoher technischer Komplexität, weniger um Finanzierungsfragen , als um Beitrags- und Verteilungsgerechtigkeit geh; weil Rentenansprüche in entwickelten Gesellschaften etwa die Hälfte aller Sozialausgaben, je individuell zumeist den größten persönlichen Vermögenstitel im Leben ausmachen; weil das „dritte Lebensalter“ inzwischen Jahrzehnte dauert und Pensionstransfers einen ständig wachsenden Teil des Lebenseinkommens darstellen; weil nötige Strukturreformen unvermeidlich an überkommenen „Privilegien“ verfestigter Einzelinteressen rühren; und weil die Verkürzung der Lebenserwerbsdauer vor allem durch Frühverrentung längst eine kaum umkehrbare, selbst zerstörerische Eigendynamik mit Sekundärgewinn für alle beteiligten und auf Kosten nachfolgender Generationen hat.....

Es gilt vier Kernfragen zu beantworten:

-         Wie wird unbezahlte Betreuungsarbeit in einem erwerbsbezogenen Versicherungssystem bewertet und dadurch die größte Versorgungslücke geschlossen, indem alle BürgerInnen eine eigenständige Alterssicherung erhalten?

-         Wie lassen sich berufsständisch segregierte Pensionssysteme, auch Beamtensonderrechte harmonisieren?

-         Wie ist, angesichts drastischer und zunehmender Ungleichgewichte, ein gerechter Lasten- und Leistungsausgleich zwischen den Generationen zu erreichen?

-         Wie können falsche Anreize zur Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension- den häufigsten Pensionen im Erwerbsalter „Frühpensionen“, mit größeren Kosten als die Arbeitslosigkeit- vermieden, Personen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Erwerbseinschränkungen aber dennoch gut abgesichert werden?

(Die Autoren: Bernd Marin ist Executive Director des Europäischen Zentrums für Wohlfartspolitik und Sozialforschung in Wien; Christopher Prinz ist ebendort Head of Programme >>Social Welfare Modelling<<.)

 

Auszug: Wolfgang Schüssel: Reformprogramm für Österreich vom 06.01.03

Einheitliche Pensionsanwartschaften

http://www.oevp.at/interaktiv/artikel.asp?where=archiv

 

„...Ein Generationenvertag für die Zukunft“ bildet den vierten Punkt. Dieser umfasst einheitliche Pensionsanwartschaften. „Kern ist: Ein gleiches Pensionsrecht für alle. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter bleibt unverändert."

Frühpension schrittweise abschaffen:

Gleichzeitig solle es zu einer schrittweisen Abschaffung der Frühpension bei gleichzeitiger Schaffung eines modernen Erwerbsunfähigkeitsrechts mit Teil- und Voll-Erwerbsunfähigkeit und Maßnahmen zur Förderung von Arbeitsplätzen für ältere Menschen kommen. „Die vergangene Legislaturperiode hat gezeigt, dass es möglich ist, in diesem Bereich sozial verträgliche Schritte zu setzen. Jetzt ist ein sozial verträglicher großer Wurf notwendig, der allen Generationen Sicherheit gibt und die Finanzierung sicher stellt."

 

 

Individuelles Pensionskonto:

Weiters soll mittelfristig ein individuelles Pensionskonto geschaffen werden. Schüssel betonte, man wolle einerseits die zweite und dritte Säule der Pensionen stärken, gleichzeitig bleibe die staatliche Pension als umlagenfinanzierte und mit Zuschüssen ausgestattete erste Säule...“

Auszug: Kommentar Caspar Einem, DER STANDARD vom 20.01.2003: http://derstandard.at/

„...Wir wollen eben eine Pensionsreform, die vor allem die Interessen der Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen im Auge behält;...“

 

Auszug: „Salto rückwärts – Die großen Finanzierungsprobleme für die kommenden Jahre bleiben ungelöst“, einer Bilanz von Josef Urschitz, DIE PRESSE vom 29.10.2002:

http://www.diepresse.at/default.asp?channel=e&ressort=ek&id=318170

„...Dass Österreich auf Seiten der Konservierer steht, wundert wenig. Denn wie man hierzulande an die großen Finanzierungsprobleme herangeht, ist im laufenden Wahlkampf schön zu sehen. Etwa bei den Pensionen. Jeder, der die vier Grundrechnungsarten beherrscht und einen Blick auf die Bevölkerungspyramide (die diesen Namen längst nicht mehr verdient) wirft, sieht, was da auf uns zukommt: Das Umlageverfahren wird bald nicht mehr wie gewohnt funktionieren, Pensionen sind zumindest der Höhe nach gefährdet.

Wer einen Blick auf die Websites der vier Parlamentsparteien wirft, glaubt freilich, in einem anderen Land zu leben: Alle vier "garantieren" die Pensionen. Die einen mit einem etwas realistischeren Ansatz (die ÖVP etwa, die an prominenter Stelle darauf hinweist, dass nur ein Dreisäulenmodell wirklich funktionieren wird), die anderen weniger (SPÖ und FPÖ etwa, die Notwendigkeit der betrieblichen und privaten Vorsorge erwähnen, aber vornehm verstecken. Und die Grünen, die ihre potentiellen Wähler damit überhaupt nicht belästigen wollen, wenngleich ihr Modell natürlich auch nur eine staatliche Grundsicherung vorsieht).

Die SPÖ will ein umlagenfinanziertes, staatlich garantiertes Pensionsmodell verfassungsrechtlich absichern, und die Freiheitlichen versprechen sogar eine verfassungsrechtliche Fixierung der "Wertsicherung" der Mindest-Pensionsansprüche.

Super! Hören wir gerne! Der nächste Schritt ist dann wahrscheinlich ein Verfassungsgesetz, das vorschreibt, dass die altersmäßige Bevölkerungsverteilung künftig strikt pyramidenförmig auszusehen hat. Klingt gleich gut wie die verfassungsrechtlich wertgesicherte Pension - und ist genauso seriös, weil die Verfassung dummerweise weder die benötigten Milliarden noch Beitragszahler in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen kann...“

 

Auszug: Christoph Leitl (Wirtschaftskammerpräsident) „Job für Sozialpartner - Pensionsthema im Konsensweg lösen“, in den SALZBURGER NACHRICHTEN , vom 18.12.2002 http://www.salzburg.com/servlet/scom2/searchresult?xm=375755&res=0

Zsf:...Leitl ist der Meinung, dass die Sozialpartner bei der anstehenden Pensionsreform, wie bei der Abfertigung neu vorgezeigt, aktiv werden sollten. Seine Vorstellung, in der jeder für jeden der Pensionsantritt frei wählbar sei und man ab dem jeweiligen Zeitpunkt eine seinen Einzahlungen entsprechende staatliche Pension beziehen solle, entspricht auch der des Finanzministers Karl Heinz Grasser.

Daraus folgt dass die Pension, gemessen an der Arbeitsdauer, durch längere Arbeit erhöht, und durch kürzerer verringert würde. Parallel dazu müsste aber aufgrund der minderen Attraktivität des „länger Arbeitens“ für die Betriebe, denen ältere Arbeitskräfte zu teuer sind, die Einkommenskurve als Schutz abgeflacht werden. Weiters müssten ein zweiter und ein dritter Eckpfeiler, nämlich die betriebliche und die private Pensionsvorsorge, aufgebaut werden...

Übersicht über den 2. Bericht der Pensionsreformkommission, 12.12.2002 http://www.bmsg.gv.at/bmsg/edit/pressestelle/downloads/Kommission_Presse.pdf

 


Zweiter Bericht der Pensionsreformkommission

Botschaft 1: Wir müssen die Invalidität bekämpfen.

Wir haben zu viele Menschen mit verminderter Arbeitsfähigkeit, Prävention ist unzureichend, Rehabilitationsmaßnahmen kommen oft zu spät.

Ziele der Kommission: Entstehung von Invalidität möglichst verhindern, Beschäftigung Teilinvalider fördern, positive Anreize zum Verbleib im Erwerbsleben setzen und negative Anreize eliminieren. Invaliditätspensionen nur dann, wenn Bemühungen um Wiedereingliederung erfolglos erscheinen oder scheitern.

Vorschläge:

•Abbau gesellschaftlicher Vorurteile gegen nicht voll arbeitsfähige Menschen,

Förderung gesünderer Lebensführung, rechtzeitige Information und Beratung

junger Menschen über gesundheitliche Probleme, die ihren Berufswünschen im

Weg stehen.

•Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung, Vorrang medizinischer Rehabilitation vor bloßen Kuraufenthalten, Förderung regelmäßigen Trainings im

Betrieb, Anreize für die Arbeitgeber Arbeitsplätze behindertengerecht auszugestalten.

Alles unter Einbindung der Sozialpartner.

•Bei längerer Krankheit Überprüfung, ob Rehabilitation möglich; im Betrieb befristeter

Übergang auf leichtere Tätigkeit oder berufliche Rehabilitation, beides unter voller Lohnfortzahlung (Teilersatz durch die Sozialversicherung); Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe nach erfolgreicher Rehabilitation.

•Bei der Sozialversicherung können nur ganz allgemein Leistungen wegen Minder Arbeitsfähigkeit beantragt werden, die Sozialversicherung entscheidet,

ob dies eine Rehabilitation oder eine Invaliditätspension ist.

•Beseitigung des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei der Invaliditätspension: Neben

der Vollpension sollte es auch eine Teilpension geben. Die Vollpension darf bei

gleichem Anfallsalter nicht höher als eine Alterspension sein. Die weiterhin

vorhandene Arbeitsfähigkeit ist im zumutbaren Umfang einzusetzen; Ersetzung

des zu Ungleichheiten führenden Berufsschutzes durch einen allgemeinen Verweisungsschutz für ältere Versicherte.

•Die Invaliditätspension soll möglichst den als Folge der Invalidität drohenden

Einkommensausfall ausgleichen. Entwickelt wurden dazu vier verschiedene

Modelle, die zum Teil bereits erprobt wurden. Sie versuchen den Einkommensausfall

entweder direkt zu messen oder indirekt über die aus gesundheitlichen

Gründen erforderliche Verringerung der Arbeitszeit.

•Bei Erreichung des Regelpensionsalters könnte entweder die Invaliditätspension

weiter bezahlt oder durch eine nach den Regeln der Pensionsversicherung berechnete Alterspension ersetzt werden.

•Wird ein Teilpensionist arbeitslos, erhält er ein speziell ermitteltes Arbeitslosengeld.

•Die Verwirklichung würde zu Umschichtungen in der Finanzierung führen, es

sind aber auch positive Effekte für die Finanzierung des Gesamtsystems (Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsmarktförderung) zu erwarten.


Botschaft 2: Zur langfristigen Finanzierung der Alterspensionen genügt es nicht, wenn wir mehr und länger arbeiten.

In den nächsten Jahrzehnten nimmt die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter

deutlich ab und die Zahl der älteren Personen erheblich zu. Selbst wenn man mit

den vorliegenden Vorausberechnungen annimmt, dass die Erwerbstätigkeit insbesondere unter den über 55-Jährigen nicht nur geringfügig zunehmen wird, was großer Anstrengungen bedürfte, würde dennoch bis zu den Jahren 2035 bis 2040 der Finanzbedarf der Pensionsversicherung erheblich steigen: von derzeit rund 10,5% des Bruttoinlandsproduktes auf je nach Modellvariante 14,2% - 15,6%. Rechnet man auch den Staatszuschuss auf Beiträge um, dann müsste sich dieser sogenannte implizite Beitragssatz von derzeit 31,3% auf 40,7% - 44,4% erhöhen.

 

Botschaft 3: Gesetzliche Reformschritte zur Stabilisierung des Pensionssystems müssen so rasch wie möglich gesetzt werden.

 

Will man diese enorme Belastung der zukünftigen jüngeren Generation vermeiden

und das Vertrauen auch in die zukünftige Leistungsfähigkeit des Systems stärken,

ist eine weitere Pensionsreform unvermeidlich. Den besten Vertrauensschutz bietet

ein System, das von Haus aus längerfristig ausgerichtet ist und so früh wie möglich

auf erkennbare Entwicklungen antwortet. Der Gesetzgeber gibt den Bürgern nur

dann eine Chance, sich rechtzeitig auf die Zukunft einstellen und selbst reagieren zu

können¸ wenn er so rasch wie möglich auf Probleme reagiert, die die künftige Finanzierung des Systems bedrohen können. Je schneller er dies tut, um so schonender kann der Übergang erfolgen, je mehr er zaudert, umso dramatischer muss er sein. Die Kommission zielt mit ihren Vorschlägen nicht nur auf die langfristige Finanzierbarkeit der Altersicherung ab, sie will auch mehr Gerechtigkeit zwischen den einbezogenen Personen und zwischen den Generationen herstellen, Armut vermeiden und den Pensionisten einen angemessenen Lebensstandard sichern:

•Sie hat zunächst 7 Modelle der Pensionsberechnung entwickelt, die zu mehr

Beitragsgerechtigkeit führen und Anreize zur frühzeitigen Pensionierung

vermeiden. Alle Modelle bleiben im Rahmen des Umlagesystems, sehen also

keine obligatorische Ergänzung durch kapitalgedeckte Pensionen vor. Diese

Modelle sind bloße Berechnungsbeispiele, die der politischen Entscheidungsfindung

dienen sollen.

•Die Kommission peilt ein System der Lebensstandardsicherung an, bei dem

der Versicherte, wenn er mit 65 Jahren (dieser Zeitpunkt wäre periodisch der

Erhöhung der Lebenserwartung anzupassen) und 45 Versicherungsjahren in

Pension geht, netto 80% des vor der Pensionierung erzielten Nettoeinkommens

erhält. Bei früherem Pensionsantritt müsste die Pension entsprechend

niedriger sein. Hier stehen zwei Möglichkeiten zur Wahl. Bleibt man bei der

bisherigen Berechnungsmethode und senkt nur den Steigerungssatz von derzeit

2% auf 1,6 – 1,7% pro Versicherungsjahr ab, wäre nach versicherungs-mathematischen Gesichtspunkten ein Abzug von 3-4% pro Jahr gerechtfertigt.

Geht man jedoch auf ein Pensionskontomodell über, in dem die für jeden

Versicherten einbezahlten Beiträge Jahr für Jahr wie bei einem echten

Kapitalkonto individuell verbucht werden, dann erhielte jeder Versicherte

stets das volle für ihn fiktiv angesparte Kapital ausbezahlt, wobei eine Verrentung

unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Lebenserwartung erfolgen

würde.

•Um dieses Ziel der Lebensstandardsicherung zu erreichen, müsste eine Auswahl

unter den vorgestellten Modellen getroffen und diese entsprechend dieser

Zielsetzung angepasst werden.

•Um die Finanzierung transparent zu machen, müssten für alle Zeiten, die

zwar bei der Pensionsberechnung berücksichtigt werden, für die aber weder

der Dienstnehmer noch der Dienstgeber Beiträge entrichtet (sogenannte Ersatzzeiten), kostendeckende Beitragssätze ermittelt werden, die von den ent-sprechenden Beitragsgaranten (Familienausgleichsfonds, Bund, Arbeitslosenversicherung) zu bezahlen wären.

•Im Sinne der Kostenwahrheit sollte auch klar festgelegt werden, welchen

Zielen die der Pensionsversicherung zur Verfügung gestellten Bundesmittel

zu dienen haben und welche Aufgaben durch Beiträge zu decken sind.

•Als vertrauensbildende Maßnahme für die Zukunft und zur Entschärfung des

Generationenkonflikts könnte an die Errichtung eines Reservefonds gedacht

werden, dessen Mittel erst dann angegriffen werden dürfen, wenn dies die

demografische Entwicklung erforderlich macht.

•Durch eine Verfassungsbestimmung sollte festgelegt werden, dass das neue

System periodisch auf seine Finanzierbarkeit überprüft und entsprechende

Anpassungen vorgenommen werden müssen.

•Die Pensionsanpassung sollte in Hinkunft im Ausmaß der tatsächlich festgestellten

Inflationsrate erfolgen.

•Die individuellen Beitragssätze sollten vereinheitlicht, die bestehenden

Strukturunterschiede zwischen den Versichertengruppen durch den Bundeszuschuss

ausgeglichen werden.

 

Botschaft 4: Die Vorschläge der Kommission würden den Generationenvertrag stärken und eine Überforderung der jungen Generation vermeiden.

 

Botschaft 5: Eine eigenständige Alterssicherung für Frauen ist auch im Rahmen des bestehenden Systems möglich.

Zur Schließung von Versicherungslücken, wie sie vor allem bei Frauen vorkommen,

stehen vor allem zwei Möglichkeiten zur Verfügung, die erforderlichenfalls

auch miteinander kombiniert werden können:

•Will man pensionsrechtliche Nachteile ausgleichen, die vor allem Frauen durch

die Übernahme gesellschaftlich wichtiger Aufgaben (Kindererziehung, Pflege von Angehörigen) erleiden, kann man die

o pensionsbegründenden Zeiten für diese Tätigkeiten verlängern,

o die Anzahl der Ersatzzeiten erhöhen und

o die Bemessungsgrundlage erhöhen.

Diese Maßnahmen kämen Frauen unabhängig vom Familienstand zu Gute. Die dadurch entstehenden erheblichen Mehrkosten müssten der Familienlastenausgleichsfonds bzw. der Bund tragen. Erscheint dies nicht möglich, könnte in Erwägung gezogen werden, einen Teil dieser Kosten auf andere Weise aufzubringen:

z.B. durch Beiträge des verdienenden Ehegatten, durch Entfall von Hinterbliebenenpensionen für jene Personen, bei denen durch diese Maßnahmen die Versicherungslücken geschlossen wurden, durch ein Vorziehen der Angleichung des Pensionsalters für Männer und Frauen oder durch erhöhte Beiträge Kinderloser.

•Ein anderer Weg wäre das Pensionssplitting bei Ehescheidung.

o Dabei würden die während der Ehe entstandenen Pensionsanwartschaften

auf Mann und Frau aufgeteilt.

o Versicherungstechnische Probleme ließen sich durch die Schaffung

einer besonderen Bemessungsgrundlage und/oder Aufteilung der

Versicherungszeiten lösen.

Diese Lösung wäre kostengünstig, kommt aber nur Verheirateten zu Gute. Sie führt

allerdings zur Absenkung der Pensionsanwartschaften des verdienenden Ehegatten

mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.

 

 Zu hoffen bleibt jetzt nur noch, dass bei allen zur Zeit gängigen Expertisen, trotzdem die Waagschale gehalten werden kann, zwischen ausnahmslos dringend nötigen, wenn auch vielleicht unangenehmen, Veränderungen und dem trotzdem vorrangigem Ziel der möglichst guten sozialen Vor- und Versorgung der Bevölkerung.

 

Quellennachweis: ___________________________________________________________________________

 

>Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen http://www.bmsg.gv.at/

 

>Bundesministerium für soziale Sicherheit und   Generationen/Sozialversicherung/Auszug über Bestimmungen der Pens.Vers.

http://www.sozialversicherung.bmsg.gv.at/

 

>Pensionsversicherung http://www.pensionsversicherung.at/esvapps/page/page.jsp?p_pageid=210&p_menuid=5179&p_id=1

 

>Die Presse / österreichische Tageszeitung (Artikel/Kommentare) http://www.diepresse.com

 

>Der Standard / s.o.(Artikel/Kommentare) http://www.derstandard.at

 

>Salzburger Nachrichten / s.o.(Artikel/Kommentare) http://www.salzburg.com

 

>Homepage der ÖVP (Standpunkt des Bundeskanzlers W. Schüssel) http://www.oevp.at

 

>Christopher Prinz, Bernd Marin (1999): Pensionsreformen – Nachhaltiger Sozialumbau am Beispiel Österreichs

Campus Verlag

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