P
o r t f o l i o a r b e i t aus GWK von Johanna Aigner,
7A am GRG Wien 1, im WS
2002
+
Allgemeines über die Pensions- und Sozialversicherung
Neben
der Unfall- und der Krankenversicherung, ist die Pensionsversicherung der dritte
Zweig der österreichischen Sozialversicherung. Die Pensionsversicherungs-
anstalt ist in Österreich der größte Sozialversicherungsträger, hat mit
4,330.000 Versicherten und Pensionisten und der Verwaltung eines Budgets von 20
Milliarden Euro nach dem Bundesbudget das größte Budgetvolumen Österreichs.
Die Sozialversicherung beruht auf Rechtsgrundlagen und Gesetzen, darunter das
wichtigste das ASVG (= Allgemeines Sozial Versicherungs Gesetz).
Die
Finanzierung der Pensionsleistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung
erfolgt in Form des Umlageverfahrens, auch Generationenvertrag genannt. Dies
bedeutet, dass die ausgezahlten Pensionen großteils durch die Beitragszahlungen
der Erwerbstätigen finanziert werden. Rund 80 Prozent der Pensionsleistungen
werden derzeit durch die Beitragsleistungen abgedeckt. Der Rest wird über den
Bundesbeitrag aus allgemeinen Steuergeldern aufgebracht.
Unser
Pensionssystem basiert im Wesentlichen auf drei Säulen:
►Rentenversicherung/
1. Säule
►Gesundheitsvorsorge/
2. Säule
►Rehabilitation/
3. Säule
Die
angemessene materielle Absicherung nach dem Erwerbsleben ist eine grundlegende
Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben im Alter. In Österreich
ist diese auf hohem Niveau durch die gesetzliche Pensionsversicherung
garantiert. Bei einem Einkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage kann jeder
Versicherte nach einem vollen Arbeitsleben (ca. 35 - 40 Jahre) mit
Nettoersatzraten von bis zu 87 % rechnen.
(Die Nettoersatzrate bezeichnet das Verhältnis der ersten Nettopension zum
letzten Nettoeinkommen vor der Pensionierung.)
Allgemeine Informationen über die
Pensionsversicherung +
Ausgaben
Wer
ist wo versichert?
Leistungen
der gesetzlichen Pensionsversicherung in Zahlen (1998):
1998 wurden von der Pensionsversicherung Leistungen in der Höhe von 20,52 Mrd. EURO (282,3 Mrd. ATS) erbracht.
Davon entfielen auf:
____________________________________________________________
Art |
EURO. |
ATS |
Alterspensionen |
11,45
Mrd. |
157,5
Mrd. |
Pensionen
der geminderten Arbeits-fähigkeit; dauernden Erwerbsunfähigkeit |
3,44
Mrd. |
47,4
Mrd |
Hinterbliebenenpensionen |
3,07
Mrd. |
42,2
Mrd |
Ausgleichszulagen |
800
Mio. |
11,0
Mrd |
Beitrag
zur Krankenversicherung der Pensionisten |
770
Mio. |
10,6
Mrd |
Gesundheitsvorsorge
und Rehabilitation |
290
Mio. |
4,0
Mrd |
sonstige
Leistungen |
150
Mio. |
2,0
Mrd |
Abfertigungen,
Abfindungen |
14,53
Mio. |
200
Mio. |
Nur
1,9 % der Gesamteinnahmen entfielen auf Verwaltungs- und
Verrechnungsaufwendungen.
Im Jänner 2000 bezahlte die Pensionsversicherung folgendes aus:
Art |
Anzahl |
Alterspensionen |
1.034.994 |
Invalidität-,
Berufsunfähigkeits-, Erwerbs-unfähigkeitspensionen |
377.258 |
Hinterbliebenenpensionen |
529.507 |
________________________________________________________________________________
Wie
hoch ist die durchschnittliche Pension?
Die Höhe der Pensionen errechnet sich grundsätzlich auf Grund der Höhe der
Bemessungsgrundlage (das ist das durchschnittliche beitragspflichtige
Erwerbseinkommen der besten 15 Jahre) und der Anzahl der Versicherungsmonate,
die im Laufe des Erwerbslebens erworben wurden.
Die Tabelle zeigt die Höhe der monatlichen Durchschnittspensionen in Schilling (Jänner
2000):
Art |
EURO |
ATS |
Alterpension |
953,10
|
13.115,--
|
Arbeiter |
801,22
|
11.025,--
|
Angestellte |
1.175,63
|
16.177,--
|
Bergarbeiter |
1.397,06
|
19.224,--
|
Selbständige
- Gewerbetreibende |
998,38
|
13.738,--
|
Selbständige
- Bauern |
598,17
|
8.231,--
|
Invaliditäts-,
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitspensionen |
744,46
|
10.244,--
|
Die
durchschnittliche Alterspension (Stand Dezember 1999) betrug bei
|
EURO |
ATS |
Männer |
1.122,--
|
15.439,--
|
Frauen |
656,24
|
9.030,--
|
Dieser
wesentliche Unterschied geht einerseits auf die niedrigeren Löhne und Gehälter
der Frauen sowie andererseits auf Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit zurück.
Als Maßnahme zur Dämpfung dieser Auswirkungen wurden mit der Pensionsreform
1993 die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung deutlich verbessert.
Generationenvertrag
und Umlageverfahren
Dem starken
Bedürfnis nach Sicherheit und dem in Österreich bestehenden breiten Konsens,
diese Sicherheit auf gesamtgesellschaftlicher Basis zu garantieren, wird in
unserem Pensionssystem durch das Umlageverfahren entsprochen. Dadurch wird ein
angemessener Anteil am Volkseinkommen für die nicht mehr erwerbstätige Bevölkerung
reserviert. Einerseits werden die Beiträge zur Abdeckung der laufenden
Pensionen herangezogen, andererseits entsteht dadurch aber auch gleichzeitig -
bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen - ein Anspruch auf die eigene
Absicherung im Alter. Dieses umfassende Sicherungssystem basiert auf dem Äquivalenzprinzip,
d.h. es besteht grundsätzlich ein enger Zusammenhang zwischen Beiträgen und
Leistungen. Dieser Zusammenhang wurde allerdings durch den Einfluss sozialer Überlegungen
gelockert. Es besteht daher eine ausgewogene Kombination aus Versicherungs- und
Solidaritätsprinzip, was nicht nur ein hohes Ausmaß an Sicherheit garantiert,
sondern auch eine wichtige soziale Funktion hat.
Dementsprechend erfolgt auch die Finanzierung der Pensionsversicherung zu mehr
als 75 % durch Beiträge der Versicherten und ihrer Dienstgeber und zu knapp 25%
durch Beiträge des Bundes.
Fazit:
Das
Problem des bestehenden Pensionssystems ist, dass die tragende Bevölkerungsschischicht
– Generation um die 60er Jahre jetzt zwar noch ihre Beiträge einzahlt, durch
die Bestimmungen der Altersbeschränkung aber bald in Pension geht, und somit
die nächste Generation an die Reihe kommt, die „Ältere“ zu erhalten. Die
eigentliche Schwierigkeit liegt darin, dass die jüngere Schicht prozentual
gesehen weit weniger Anteil an der jetzt - aber vor allem zukünftig –
arbeitenden Bevölkerung hat, als notwendig, um das bisher gebräuchliche
Generationsumlagemodell des bestehenden Pensionssystems zu tragen.
Zwar
wurde diese Entwicklung bereits erkannt, doch eine allgemein anerkannte Lösung
ist bis jetzt noch nicht gefunden worden. Anzumerken ist jedoch, dass die Lösung
der Pensionsfrage auf alle Fälle Kompromisse bedarf, welche auch mit einschließen,
dass die Bevölkerung mögliche, wenn nicht sogar wahrscheinliche, Änderungen
ihrer jetzigen, sichtlich komfortablen Situation, in Kauf nimmt um ein riesige
Verschuldung und ein bodenloses Budgetloch abzuwenden.
Kommentare,
Lösungsvorschläge und Untersuchungen der möglichen Reformen
Auszug
aus „Pensionsreformen – Nachhaltiger Sozialumbau am Beispiel Österreichs“,
Christopher Prinz, Bernd Marin
Zsf:....Pensionsreformen
sind politisch so „heiß“ und schwierig, weil es bei hoher technischer
Komplexität, weniger um Finanzierungsfragen , als um Beitrags- und
Verteilungsgerechtigkeit geh; weil Rentenansprüche in entwickelten
Gesellschaften etwa die Hälfte aller Sozialausgaben, je individuell zumeist den
größten persönlichen Vermögenstitel im Leben ausmachen; weil das „dritte
Lebensalter“ inzwischen Jahrzehnte dauert und Pensionstransfers einen ständig
wachsenden Teil des Lebenseinkommens darstellen; weil nötige Strukturreformen
unvermeidlich an überkommenen „Privilegien“ verfestigter Einzelinteressen rühren;
und weil die Verkürzung der Lebenserwerbsdauer vor allem durch Frühverrentung
längst eine kaum umkehrbare, selbst zerstörerische Eigendynamik mit Sekundärgewinn
für alle beteiligten und auf Kosten nachfolgender Generationen hat.....
Es
gilt vier Kernfragen zu beantworten:
-
Wie
wird unbezahlte Betreuungsarbeit in einem erwerbsbezogenen Versicherungssystem
bewertet und dadurch die größte Versorgungslücke geschlossen, indem alle BürgerInnen
eine eigenständige Alterssicherung erhalten?
-
Wie
lassen sich berufsständisch segregierte Pensionssysteme, auch
Beamtensonderrechte harmonisieren?
-
Wie
ist, angesichts drastischer und zunehmender Ungleichgewichte, ein gerechter
Lasten- und Leistungsausgleich zwischen den Generationen zu erreichen?
-
Wie
können falsche Anreize zur Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension- den häufigsten
Pensionen im Erwerbsalter „Frühpensionen“, mit größeren Kosten als die
Arbeitslosigkeit- vermieden, Personen mit Behinderungen oder gesundheitlichen
Erwerbseinschränkungen aber dennoch gut abgesichert werden?
(Die
Autoren: Bernd Marin ist Executive Director des Europäischen Zentrums für
Wohlfartspolitik und Sozialforschung in Wien; Christopher Prinz ist ebendort
Head of Programme >>Social Welfare Modelling<<.)
Auszug:
Wolfgang Schüssel: Reformprogramm für Österreich vom 06.01.03
Einheitliche
Pensionsanwartschaften
http://www.oevp.at/interaktiv/artikel.asp?where=archiv
„...Ein Generationenvertag für
die Zukunft“ bildet den vierten Punkt. Dieser umfasst einheitliche
Pensionsanwartschaften. „Kern ist: Ein gleiches Pensionsrecht für alle. Das
gesetzliche Pensionsantrittsalter bleibt unverändert."
Frühpension
schrittweise abschaffen:
Gleichzeitig
solle es zu einer schrittweisen Abschaffung der Frühpension bei gleichzeitiger
Schaffung eines modernen Erwerbsunfähigkeitsrechts mit Teil- und
Voll-Erwerbsunfähigkeit und Maßnahmen zur Förderung von Arbeitsplätzen für
ältere Menschen kommen. „Die vergangene Legislaturperiode hat gezeigt, dass
es möglich ist, in diesem Bereich sozial verträgliche Schritte zu setzen.
Jetzt ist ein sozial verträglicher großer Wurf notwendig, der allen
Generationen Sicherheit gibt und die Finanzierung sicher stellt."
Individuelles
Pensionskonto:
Weiters
soll mittelfristig ein individuelles Pensionskonto geschaffen werden. Schüssel
betonte, man wolle einerseits die zweite und dritte Säule der Pensionen stärken,
gleichzeitig bleibe die staatliche Pension als umlagenfinanzierte und mit Zuschüssen
ausgestattete erste Säule...“
Auszug: Kommentar
Caspar Einem, DER STANDARD vom 20.01.2003: http://derstandard.at/
„...Wir
wollen eben eine Pensionsreform, die vor allem die Interessen der Bezieher
kleiner und mittlerer Einkommen im Auge behält;...“
Auszug: „Salto rückwärts
– Die großen Finanzierungsprobleme für die kommenden Jahre bleiben ungelöst“,
einer Bilanz von Josef Urschitz, DIE PRESSE vom 29.10.2002:
http://www.diepresse.at/default.asp?channel=e&ressort=ek&id=318170
„...Dass
Österreich auf Seiten der Konservierer steht, wundert wenig. Denn wie man
hierzulande an die großen Finanzierungsprobleme herangeht, ist im laufenden
Wahlkampf schön zu sehen. Etwa bei den Pensionen. Jeder, der die vier
Grundrechnungsarten beherrscht und einen Blick auf die Bevölkerungspyramide
(die diesen Namen längst nicht mehr verdient) wirft, sieht, was da auf uns
zukommt: Das Umlageverfahren wird bald nicht mehr wie gewohnt funktionieren,
Pensionen sind zumindest der Höhe nach gefährdet.
Wer
einen Blick auf die Websites der vier Parlamentsparteien wirft, glaubt freilich,
in einem anderen Land zu leben: Alle vier "garantieren" die Pensionen.
Die einen mit einem etwas realistischeren Ansatz (die ÖVP etwa, die an
prominenter Stelle darauf hinweist, dass nur ein Dreisäulenmodell wirklich
funktionieren wird), die anderen weniger (SPÖ und FPÖ etwa, die Notwendigkeit
der betrieblichen und privaten Vorsorge erwähnen, aber vornehm verstecken. Und
die Grünen, die ihre potentiellen Wähler damit überhaupt nicht belästigen
wollen, wenngleich ihr Modell natürlich auch nur eine staatliche Grundsicherung
vorsieht).
Die
SPÖ will ein umlagenfinanziertes, staatlich garantiertes Pensionsmodell
verfassungsrechtlich absichern, und die Freiheitlichen versprechen sogar eine
verfassungsrechtliche Fixierung der "Wertsicherung" der
Mindest-Pensionsansprüche.
Super!
Hören wir gerne! Der nächste Schritt ist dann wahrscheinlich ein
Verfassungsgesetz, das vorschreibt, dass die altersmäßige Bevölkerungsverteilung
künftig strikt pyramidenförmig auszusehen hat. Klingt gleich gut wie die
verfassungsrechtlich wertgesicherte Pension - und ist genauso seriös, weil die
Verfassung dummerweise weder die benötigten Milliarden noch Beitragszahler in
ausreichender Zahl zur Verfügung stellen kann...“
Auszug:
Christoph Leitl (Wirtschaftskammerpräsident) „Job für Sozialpartner -
Pensionsthema im Konsensweg lösen“, in den SALZBURGER NACHRICHTEN , vom
18.12.2002 http://www.salzburg.com/servlet/scom2/searchresult?xm=375755&res=0
Zsf:...Leitl
ist der Meinung, dass die Sozialpartner bei der anstehenden Pensionsreform, wie
bei der Abfertigung neu vorgezeigt, aktiv werden sollten. Seine Vorstellung, in
der jeder für jeden der Pensionsantritt frei wählbar sei und man ab dem
jeweiligen Zeitpunkt eine seinen Einzahlungen entsprechende staatliche Pension
beziehen solle, entspricht auch der des Finanzministers Karl Heinz Grasser.
Daraus
folgt dass die Pension, gemessen an der Arbeitsdauer, durch längere Arbeit erhöht,
und durch kürzerer verringert würde. Parallel dazu müsste aber aufgrund der
minderen Attraktivität des „länger Arbeitens“ für die Betriebe, denen ältere
Arbeitskräfte zu teuer sind, die Einkommenskurve als Schutz abgeflacht werden.
Weiters müssten ein zweiter und ein dritter Eckpfeiler, nämlich die
betriebliche und die private Pensionsvorsorge, aufgebaut werden...
Übersicht
über den 2. Bericht der Pensionsreformkommission, 12.12.2002 http://www.bmsg.gv.at/bmsg/edit/pressestelle/downloads/Kommission_Presse.pdf
Botschaft
1: Wir müssen die Invalidität bekämpfen.
Wir
haben zu viele Menschen mit verminderter Arbeitsfähigkeit, Prävention ist
unzureichend, Rehabilitationsmaßnahmen kommen oft zu spät.
Ziele
der Kommission:
Entstehung von Invalidität möglichst verhindern, Beschäftigung Teilinvalider
fördern, positive Anreize zum Verbleib im Erwerbsleben setzen und negative
Anreize eliminieren. Invaliditätspensionen nur dann, wenn Bemühungen um
Wiedereingliederung erfolglos erscheinen oder scheitern.
Vorschläge:
•Abbau
gesellschaftlicher Vorurteile gegen nicht voll arbeitsfähige Menschen,
Förderung
gesünderer Lebensführung, rechtzeitige Information und Beratung
junger
Menschen über gesundheitliche Probleme, die ihren Berufswünschen im
Weg
stehen.
•Ausbau
der betrieblichen Gesundheitsförderung, Vorrang medizinischer Rehabilitation
vor bloßen Kuraufenthalten, Förderung regelmäßigen Trainings im
Betrieb,
Anreize für die Arbeitgeber Arbeitsplätze behindertengerecht auszugestalten.
Alles
unter Einbindung der Sozialpartner.
•Bei
längerer Krankheit Überprüfung, ob Rehabilitation möglich; im Betrieb
befristeter
Übergang
auf leichtere Tätigkeit oder berufliche Rehabilitation, beides unter voller
Lohnfortzahlung (Teilersatz durch die Sozialversicherung); Anspruch auf
Wiedereingliederungshilfe nach erfolgreicher Rehabilitation.
•Bei
der Sozialversicherung können nur ganz allgemein Leistungen wegen Minder
Arbeitsfähigkeit beantragt werden, die Sozialversicherung entscheidet,
ob
dies eine Rehabilitation oder eine Invaliditätspension ist.
•Beseitigung
des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei der Invaliditätspension: Neben
der
Vollpension sollte es auch eine Teilpension geben. Die Vollpension darf bei
gleichem
Anfallsalter nicht höher als eine Alterspension sein. Die weiterhin
vorhandene
Arbeitsfähigkeit ist im zumutbaren Umfang einzusetzen; Ersetzung
des
zu Ungleichheiten führenden Berufsschutzes durch einen allgemeinen
Verweisungsschutz für ältere Versicherte.
•Die
Invaliditätspension soll möglichst den als Folge der Invalidität drohenden
Einkommensausfall
ausgleichen. Entwickelt wurden dazu vier verschiedene
Modelle,
die zum Teil bereits erprobt wurden. Sie versuchen den Einkommensausfall
entweder
direkt zu messen oder indirekt über die aus gesundheitlichen
Gründen
erforderliche Verringerung der Arbeitszeit.
•Bei
Erreichung des Regelpensionsalters könnte entweder die Invaliditätspension
weiter
bezahlt oder durch eine nach den Regeln der Pensionsversicherung berechnete
Alterspension ersetzt werden.
•Wird
ein Teilpensionist arbeitslos, erhält er ein speziell ermitteltes
Arbeitslosengeld.
•Die
Verwirklichung würde zu Umschichtungen in der Finanzierung führen, es
sind
aber auch positive Effekte für die Finanzierung des Gesamtsystems
(Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung,
Arbeitsmarktförderung) zu erwarten.
Botschaft
2: Zur langfristigen Finanzierung der Alterspensionen genügt
In
den nächsten Jahrzehnten nimmt die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter
deutlich
ab und die Zahl der älteren Personen erheblich zu. Selbst wenn man mit
den
vorliegenden Vorausberechnungen annimmt, dass die Erwerbstätigkeit insbesondere
unter den über 55-Jährigen nicht nur geringfügig zunehmen wird, was großer
Anstrengungen bedürfte, würde dennoch bis zu den Jahren 2035 bis 2040 der
Finanzbedarf der Pensionsversicherung erheblich steigen: von derzeit rund 10,5%
des Bruttoinlandsproduktes auf je nach Modellvariante 14,2% - 15,6%. Rechnet man
auch den Staatszuschuss auf Beiträge um, dann müsste sich dieser sogenannte
implizite Beitragssatz von derzeit 31,3% auf 40,7% - 44,4% erhöhen.
Botschaft
3: Gesetzliche Reformschritte zur Stabilisierung des Pensionssystems müssen so
rasch wie möglich gesetzt werden.
Will
man diese enorme Belastung der zukünftigen jüngeren Generation vermeiden
und
das Vertrauen auch in die zukünftige Leistungsfähigkeit des Systems stärken,
ist
eine weitere Pensionsreform unvermeidlich. Den besten Vertrauensschutz bietet
ein
System, das von Haus aus längerfristig ausgerichtet ist und so früh wie möglich
auf
erkennbare Entwicklungen antwortet. Der Gesetzgeber gibt den Bürgern nur
dann
eine Chance, sich rechtzeitig auf die Zukunft einstellen und selbst reagieren zu
können¸
wenn er so rasch wie möglich auf Probleme reagiert, die die künftige
Finanzierung des Systems bedrohen können. Je schneller er dies tut, um so
schonender kann der Übergang erfolgen, je mehr er zaudert, umso dramatischer
muss er sein. Die Kommission zielt mit ihren Vorschlägen nicht nur auf die
langfristige Finanzierbarkeit der Altersicherung ab, sie will auch mehr
Gerechtigkeit zwischen den einbezogenen Personen und zwischen den Generationen
herstellen, Armut vermeiden und den Pensionisten einen angemessenen
Lebensstandard sichern:
•Sie
hat zunächst 7 Modelle der Pensionsberechnung entwickelt, die zu mehr
Beitragsgerechtigkeit
führen und Anreize zur frühzeitigen Pensionierung
vermeiden.
Alle Modelle bleiben im Rahmen des Umlagesystems, sehen also
keine
obligatorische Ergänzung durch kapitalgedeckte Pensionen vor. Diese
Modelle
sind bloße Berechnungsbeispiele, die der politischen Entscheidungsfindung
dienen
sollen.
•Die
Kommission peilt ein System der Lebensstandardsicherung an, bei dem
der
Versicherte, wenn er mit 65 Jahren (dieser Zeitpunkt wäre periodisch der
Erhöhung
der Lebenserwartung anzupassen) und 45 Versicherungsjahren in
Pension
geht, netto 80% des vor der Pensionierung erzielten Nettoeinkommens
erhält.
Bei früherem Pensionsantritt müsste die Pension entsprechend
niedriger
sein. Hier stehen zwei Möglichkeiten zur Wahl. Bleibt man bei der
bisherigen
Berechnungsmethode und senkt nur den Steigerungssatz von derzeit
2%
auf 1,6 – 1,7% pro Versicherungsjahr ab, wäre nach
versicherungs-mathematischen Gesichtspunkten ein Abzug von 3-4% pro Jahr
gerechtfertigt.
Geht
man jedoch auf ein Pensionskontomodell über, in dem die für jeden
Versicherten
einbezahlten Beiträge Jahr für Jahr wie bei einem echten
Kapitalkonto
individuell verbucht werden, dann erhielte jeder Versicherte
stets
das volle für ihn fiktiv angesparte Kapital ausbezahlt, wobei eine Verrentung
unter
Berücksichtigung der durchschnittlichen Lebenserwartung erfolgen
würde.
•Um
dieses Ziel der Lebensstandardsicherung zu erreichen, müsste eine Auswahl
unter
den vorgestellten Modellen getroffen und diese entsprechend dieser
Zielsetzung
angepasst werden.
•Um
die Finanzierung transparent zu machen, müssten für alle Zeiten, die
zwar
bei der Pensionsberechnung berücksichtigt werden, für die aber weder
der
Dienstnehmer noch der Dienstgeber Beiträge entrichtet (sogenannte
Ersatzzeiten), kostendeckende Beitragssätze ermittelt werden, die von den
ent-sprechenden Beitragsgaranten (Familienausgleichsfonds, Bund,
Arbeitslosenversicherung) zu bezahlen wären.
•Im
Sinne der Kostenwahrheit sollte auch klar festgelegt werden, welchen
Zielen
die der Pensionsversicherung zur Verfügung gestellten Bundesmittel
zu
dienen haben und welche Aufgaben durch Beiträge zu decken sind.
•Als
vertrauensbildende Maßnahme für die Zukunft und zur Entschärfung des
Generationenkonflikts
könnte an die Errichtung eines Reservefonds gedacht
werden,
dessen Mittel erst dann angegriffen werden dürfen, wenn dies die
demografische
Entwicklung erforderlich macht.
•Durch
eine Verfassungsbestimmung sollte festgelegt werden, dass das neue
System
periodisch auf seine Finanzierbarkeit überprüft und entsprechende
Anpassungen
vorgenommen werden müssen.
•Die
Pensionsanpassung sollte in Hinkunft im Ausmaß der tatsächlich festgestellten
Inflationsrate
erfolgen.
•Die
individuellen Beitragssätze sollten vereinheitlicht, die bestehenden
Strukturunterschiede
zwischen den Versichertengruppen durch den Bundeszuschuss
ausgeglichen
werden.
Botschaft
4: Die Vorschläge der Kommission würden den Generationenvertrag
Botschaft
5: Eine eigenständige Alterssicherung für Frauen ist auch
Zur
Schließung von Versicherungslücken, wie sie vor allem bei Frauen vorkommen,
stehen
vor allem zwei Möglichkeiten zur Verfügung, die erforderlichenfalls
auch
miteinander kombiniert werden können:
•Will
man pensionsrechtliche Nachteile ausgleichen, die vor allem Frauen durch
die
Übernahme gesellschaftlich wichtiger Aufgaben (Kindererziehung, Pflege
von Angehörigen) erleiden, kann man die
o
pensionsbegründenden Zeiten für diese Tätigkeiten verlängern,
o
die Anzahl der Ersatzzeiten erhöhen und
o
die Bemessungsgrundlage erhöhen.
Diese
Maßnahmen kämen Frauen unabhängig vom Familienstand zu Gute. Die dadurch
entstehenden erheblichen Mehrkosten müssten der Familienlastenausgleichsfonds
bzw. der Bund tragen. Erscheint dies nicht möglich, könnte in Erwägung
gezogen werden, einen Teil dieser Kosten auf andere Weise aufzubringen:
z.B.
durch Beiträge des verdienenden Ehegatten, durch Entfall von
Hinterbliebenenpensionen für jene Personen, bei denen durch diese Maßnahmen
die Versicherungslücken geschlossen wurden, durch ein Vorziehen der Angleichung
des Pensionsalters für Männer und Frauen oder durch erhöhte Beiträge
Kinderloser.
•Ein
anderer Weg wäre das Pensionssplitting bei Ehescheidung.
o
Dabei würden die während der Ehe entstandenen Pensionsanwartschaften
auf
Mann und Frau aufgeteilt.
o
Versicherungstechnische Probleme ließen sich durch die Schaffung
einer
besonderen Bemessungsgrundlage und/oder Aufteilung der
Versicherungszeiten
lösen.
Diese
Lösung wäre kostengünstig, kommt aber nur Verheirateten zu Gute. Sie führt
allerdings
zur Absenkung der Pensionsanwartschaften des verdienenden Ehegatten
mit
allen daraus resultierenden Konsequenzen.
Quellennachweis:
>Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen
>Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen/Sozialversicherung/Auszug
über Bestimmungen der Pens.Vers.
http://www.sozialversicherung.bmsg.gv.at/
>Pensionsversicherung
>Die
Presse / österreichische Tageszeitung (Artikel/Kommentare)
>Der
Standard / s.o.(Artikel/Kommentare)
>Salzburger
Nachrichten / s.o.(Artikel/Kommentare)
>Homepage
der ÖVP (Standpunkt des Bundeskanzlers W. Schüssel)
>Christopher
Prinz, Bernd Marin (1999): Pensionsreformen – Nachhaltiger Sozialumbau am
Beispiel Österreichs
Campus
Verlag
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