Chronik Österreich |
Österreich wächst: 8.032.557 Einwohner |
Seit Montag liegt das Endresultat
der Volkszählung 2001 vor. Österreich
durchbricht die acht-Millionen-Einwohner-Marke,
der Westen wächst stärker als der Osten, Städte schrumpfen. VON WOLFGANG GREBER |
WIEN. Sie hat rund 36 Millionen Euro gekostet und 16
Monate lang gedauert: Die Volkszählung
2001. Montag früh, vier Uhr, gab Karl Isamberth, Leiter der Volkszählung
in der Statistik Austria, grünes Licht zur Veröffentlichung der
Resultate: Danach ist die Einwohnerzahl
Österreichs seit dem Jahr 1991 um
drei Prozent gestiegen und überschritt die acht-Millionen-Grenze - um
genau 32.557 Personen. Der Zuwachs ist vor allem der, so
Statistik-Austria-Chef Ewald Kutzenberger, "hohen Vitalkapazität
der westlichen Bundesländer" zuzuschreiben: Das stärkste Plus gab
es in Salzburg, gefolgt von Tirol und Vorarlberg. Die Zahl der Wiener
stieg nur schwach von 1,539.848 auf 1,550.123 an, und offiziell gibt es
sogar 1417 weniger Steirer. Drei Viertel des Anstiegs gehen aufs Konto der
Einwanderung: Die Fremdenquote stieg von 6,6 Prozent (1991) auf 8,8%,
auf Platz Eins liegt Wien mit 16% (1991: 12,8%). Nach Abzug der 710.858
Ausländer haben 7.321.699 österreichische
Staatsbürger hierzulande den Hauptwohnsitz. In den großen Städten, der Mur-Mürz-Furche und in
Teilen Niederösterreich hält die
Absiedelung an, während die Umlandgemeinden um Wien, Graz, Linz und
Salzburg - die sogenannten "Speckgürtel" - wachsen. Linz
"blutete" massiv: Die Stadt schrumpfte um 9,8%. Eisenstadt
wuchs dagegen um 9,5%. Die Absiedelung trifft Städte und Gemeinden
finanziell: Ein Drittel ihres Budgets stammt aus Geldern, die ihnen der
Bund nach ihrer Einwohnerzahl
zuweist. Besonders St. Pölten half das Werben um Hauptwohnsitzer
und nachträgliche Reklamationen wenig: Die Stadt sank unter die
wichtige 50.000 Einwohner-Grenze und
erhält nun deutlich weniger Geld aus dem Finanzausgleich. Auch die Zusammensetzung des Nationalrats wird sich
ändern. Niederösterreich und
Vorarlberg dürften auf Kosten der Steiermark und Wiens je einen Sitz
hinzugewinnen. Das Innenministerium wird in den kommenden Tagen die
Neuverteilung bekanntgeben. |
17.09.2002 | Quelle: Print-Presse |
Wahl: Nach Volkszählung "wandern" zwei Mandate |
NÖ und Vorarlberg gewinnen, Wien und Steiermark verlieren je ein Mandat. |
|
||||||||||||||||||
WIEN (apa). Das Endergebnis der Volkszählung 2001 ist seit heute, Dienstag, amtlich. Im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" sind die Bürgerzahlen der Bundesländer und der Regionalwahlkreise veröffentlicht, nach denen die Mandatsverteilung bei Nationalratswahlen berechnet wird. Bereits gestern Abend hat das Innenministerium bekanntgegeben, daß Niederösterreich und Vorarlberg jeweils ein Mandat dazugewinnen sowie Wien und Steiermark je eines verlieren. Die Neuverteilung gilt bereits bei den vorgezogenen Neuwahlen am 24. November. Die Zahlen der maximal in den einzelnen Landeswahlkreisen zu vergebenden Mandate lautet nunmehr: Burgenland 7, Kärnten 13, Niederösterreich 36 (bisher 35), Oberösterreich 32, Salzburg 11, Steiermark 28 (bisher 29), Tirol 15, Vorarlberg 8 (bisher 7), Wien 33 (bisher 34). Änderungen auch in Regionalwahlkreisen Auch in den Regionalwahlkreisen hat es Verschiebungen gegeben. In den insgesamt 43 Regionalwahlkreisen werden maximal zwischen einem (Osttirol) und acht (Hausruckviertel) Mandate vergeben. Durch die Volkszählung ergaben sich folgende Änderungen: Im Wahlkreis Burgenland Nord werden künftig vier statt bisher drei Mandate vergeben, im Wahlkreis Burgenland Süd drei statt vier, im Weinviertel sieben statt sechs, in Steiermark Nord-West drei statt vier, in Vorarlberg Süd vier statt drei, in Wien Innen-Süd drei statt vier, in Wien Nord-West fünf statt sechs und in Wien Nord sechs statt fünf. Bei der Nationalratswahl werden Mandate auf drei Ebenen vergeben, im Regionalwahlkreis, auf Landes- und auf Bundesebene. Mandate, die Abgeordnete direkt im Regionalwahlkreis erringen, heißen Direktmandate. Auf Landesebene werden jene Mandate verteilt, die dem Bundesland (laut Zuordnung nach der Volkszählung) zustehen, aber auf Regionalwahlkreisebene nicht "verbraucht" wurden. Im dritten Ermittlungsverfahren auf Bundesebene wird der österreichweite Ausgleich vorgenommen, es werden nochmals alle Stimmen einbezogen. |
||||||||||||||||||
17.09.2002 | Quelle: Online-Presse |